Face

2020 Ausgabe 3

Industrieforum 2020

Titelthema

Alles anders durch Covid-19?

Das Jahr 2020 war – oder genauer gesagt ist es noch – wirklich kein Jahr wie jedes andere. Dies kündigte sich bereits in den ersten Wochen nach Jahreswechsel an und hat sich nun bis kurz vor Jahresende manifestiert. Denn heute, nach einem dreiviertel Jahr, ist die Pandemie in Deutschland und weltweit noch immer allgegenwärtig und hat inzwischen tiefgreifende Spuren in allen Lebensbereichen hinterlassen. Es hat eine neue Normalität Einzug gehalten, die privat wie auch beruflich von speziellen Einschränkungen und Anpassungen an die derzeitige Sicherheitslage geprägt sind. So ist beispielweise das Home Office beziehungsweise das Arbeiten von zu Hause für viele mittlerweile zum gängigen Arbeitsalltag geworden, viele Termine finden außerdem anstatt „live und in Natur“ nun über das Telefon oder auch in Online-Sessions statt. Momentan sieht es so aus, als ob diese Art des Arbeitens noch etwas länger andauern wird, doch was bedeutet dies überhaupt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Birgt der heimische Arbeitsplatz besondere Herausforderungen oder bleibt – abgesehen vom Standortwechsel natürlich – einfach alles beim Alten?

Nicht das Wo, sondern das Wofür


Auch wenn die neue Arbeitssituation mittlerweile nur allzu gewohnt ist, so gibt es dennoch einiges Neues, das damit einhergeht. Das gilt nicht zuletzt in Sachen Sicherheit. Denn während es bereits früher im Büroalltag oftmals Unklarheiten gab, wann die gesetzliche Versicherung bei einem Unfall greift und wann nicht, stellt sich dies nun im Falle des „working from home“ noch etwas komplexer dar. Was damit gemeint ist? Im Hinblick auf die Arbeit in der eigenen Wohnung gibt es Fallstricke zu beachten, die vielleicht nicht jedem bekannt sind. Anders als sich nun vielleicht spontan vermuten lässt, ist hierbei aber nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit ein ausschlaggebender Faktor, sondern eher die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht. Das Bundessozialgericht spricht hier von der sogenannten Handlungstendenz, also zu welchem Zweck das Handeln, im Zuge dessen es zu einem Unfall kommt, vorgenommen wurde. Sogenannte eigenwirtschaftliche, also private, Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert.

Nicht ganz unkompliziert


Fällt zum Beispiel eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit die Treppe herunter und verletzt sich dabei, weil sie oder er im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die für die berufliche Kommunikation benötigt wird, wäre dieser Unfall über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Fällt die Person hingegen die Treppe hinunter, weil sie beispielweise eine private Paketsendung entgegennehmen will, wäre das eine private Tätigkeit – und somit auch nicht versichert. Nicht immer sind die Umstände allerdings so klar, die Übergänge oftmals sogar fließend, wodurch leicht Deckungslücken entstehen können und genau das kann entsprechend zur echten Herausforderung, wenn nicht sogar zum Problem werden.

f_20_3_tt2_1.jpg Silke Rusch, Director Accident & Health für Deutschland und Österreich, auf dem Industrieforum 2020

Modernes Arbeiten, moderner Schutz


Wie lassen sich Lücken aber schließen? Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, angefangenen bei einer vorübergehenden Gruppenunfallversicherung mit 24-Stunden-Deckung, die zum Beispiel auch auf Monatsbasis angeboten werden und bei der auf Wunsch etwa handwerkliche Tätigkeiten ausgeschlossen werden können. Es gibt aber auch spezielle sogenannte Home Office-Deckungen, bei denen das Arbeiten von zu Hause auch ohne die volle 24-Stunden-Deckung abgesichert ist. Genau bedeutet das: alle Unfälle während der beruflichen Tätigkeit – um dies zeitlich abzugrenzen – zwischen 6 Uhr und 23 Uhr sind versichert. Je nach Wunsch des Arbeitgebers ist der Schutz dann an den der gesetzlichen Unfallversicherung angelehnt oder schließt in der versicherten Zeit private Tätigkeiten mit ein.

Verstärkt in der Pflicht


Unternehmen sind in ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber allerdings nicht nur in Sachen Home Office, sondern auch beim Thema Dienstreise derzeit stärker gefordert – oder werden das künftig noch sein. Denn durch die besonderen Umstände rund um Covid-19 hat sich der Aufwand, die Arbeitgeberfürsorgepflicht bei einer Dienstreise einzuhalten, nochmals deutlich erhöht. Hierbei geht es vor allem um drei zeitliche Bereiche, die von Arbeitgeberseite her beachtet – und erfüllt – werden müssen: Die Pflicht, den Mitarbeiter bestmöglich auf die Reise vorzubereiten, ihn während der Reise „zu begleiten“ und ihn auch nach der Reise zu betreuen. Doch warum sich überhaupt mit dem Thema Geschäftsreisen beschäftigen, wenn sich der Berufsalltag inzwischen doch zum Großteil im Home Office abspielt und Dienstreisen ins In- und Ausland weltweit zu 99 Prozent gecancelt oder ausgesetzt sind? Die Antwort lautet hier: Auch wenn sich viele Termine über das Internet oder Telefon wahrnehmen lassen, so sind – und bleiben – persönliche Kontakte doch nach wie vor ein essenzieller Faktor, um Geschäftsbeziehungen zu pflegen und Fähigkeiten dort einzusetzen, wo sie lokal gebraucht werden. Daher werden Dienstreisen trotz Covid-19 auch weiterhin eine große Rolle spielen – allerdings in veränderter, etwas eingeschränkterer Form und mit zunehmenden Herausforderungen verbunden.

Es wird aufwendig


Die grundsätzliche Ansteckungsgefahr, eventuelle Einreisebeschränkungen, Sicherheitshinweise und Quarantäneregelungen, all dies müssen sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genauestens beachten. Die Herausforderung dabei ist nicht zuletzt, dass sich die Regelungen oftmals in kürzester Zeit ändern können und es hierbei sogar regional Unterschiede geben kann, ganz zu schweigen wiederum von den jeweiligen Gegebenheiten im Ausland. Dienstreisen sind in Zeiten von Covid-19 also mit weitaus mehr Vorbereitungs- und Durchführungsaufwand verbunden. Gleichzeitig ergeben sich dadurch auch neue Risikobereiche, die es für Unternehmen zusätzlich zum klassischen Bereich zu berücksichtigen – und entsprechend abzusichern – gilt. Dies betrifft zum Beispiel eine erzwungener Immobilität, also eventuelle beziehungsweise erneute Reisestopps, oder auch ein entsprechendes Krisenmanagement, vor allem gilt das natürlich auch im Hinblick auf eine mögliche Covid-19-Erkrankung während der Dienstreise. Für Unternehmen bedeutet dies viel Arbeit, denn neben den klassischen Dienstreiserisiken müssen sie auch all jene neuen Risiken, die sich durch Covid-19 ergeben, im Auge behalten und dafür Sorge tragen, dass keine Versicherungslücken entstehen, damit ihre reisenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch tatsächlich rundum abgesichert sind. Wenn es um den Schutz der Belegschaft geht, gibt es also so Einiges zu tun – vor allem in Covid-19-Zeiten.

Marielle Winter
marielle.winter@chubb.com

Sehen Sie sich hier den Video-Beitrag „Neue Perspektiven dank Covid-19“ von Silke Rusch, Director Accident & Health für Deutschland und Österreich bei Chubb, während des Industrieforums 2020 in voller Länge an.

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